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Willkommen auf der Homepage des

CFC-Fanclubs “Rittersgrün-Komitee”

www.saufelch.de                                                                                                                           letztes Update: 19. Juli 2007

Satzung
des CFC-Fanclubs "Rittersgrün-Komitee" mit dem Sitz in Chemnitz

§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der CFC-Fanclub führt den Namen "Rittersgrün-Komitee".

Der Fanclub hat seinen Sitz in Chemnitz.

Das Geschäftsjahr des Fanclubs beginnt am 5. Mai und endet jeweils am 4. Mai. Das Gründungsdatum ist der 5. Mai 1999.

§ 2 - Zweck und Aufgaben des Fanclubs

Zweck des Fanclubs ist es, die sportlichen und die gesellschaftlichen Interessen seiner Mitglieder im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vereinen.
Es wird ferner Wert auf Jugendarbeit gelegt.

§ 3 - Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder des Fanclubs haben das Recht, am Fanclubleben im Rahmen der Satzung teilzunehmen und aktiv mitzuwirken.

Die Mitglieder haben die Pflicht, sich über das Wesen des Fußballs im Klaren und zu mindestens einem Heimspiel des CFC pro Saison anwesend zu sein.

§ 4 - Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Fanclubs können lebende Menschen und Frauen werden, sofern sie einen schriftlichen Antrag stellen, über den der Vorstand entscheidet

§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

a) durch Tod,
b) durch Austritt oder
c) durch Ausschluss aus dem Fanclub, über welchen die Mitgliederversammlung entscheidet.

Der freiwillige Austritt ist jederzeit ohne Einhaltung jeglicher Fristen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich.

§ 6 - Mitgliedsbeitrag

Gibt es nicht!

Zu Beginn der Mitgliedschaft ist ein einmaliger Obulus in Höhe von 10 Euro zu  entrichten, um den bürokratischen Aufwand der Stammdatenpflege zu rechtfertigen.
Finanzielle Aufwendungen die zur Durchführung sportlicher und gesellschaftlicher Aktivitäten im Rahmen des Clublebens benötigt werden, entrichten die Mitglieder aus ihren Privatvermögen zu gleichen Teilen.

§ 7 - Ehrungen

Ehrungen für besondere Leistungen werden in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und der  Mitgliederversammlung vergeben. Ein Anspruch auf Ehrung besteht nicht.

§ 8 - Organe des Fanclubs

Organe des Fanclubs sind:

a) der Vorstand,
b) der Beirat,
c) die Mitgliederversammlung.

§ 9 - Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

a) dem Vorsitzenden,
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer.

Aufgaben und Gliederung des Vorstandes:

Der Vorstand ist für alle organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten des Fanclubs zuständig
Der Vorsitzende ist die letzte Entscheidungsinstanz.
Stellvertretender  Vorsitzender und Schriftführer sind dem Vorsitzenden in oben genannten Belangen rechenschaftspflichtig.
Sämtliche Mitglieder ohne Vorstandsfunktion sind fein raus.
Die Amtsdauer des Vorsitzenden ist für immer, Stellvertreter und Schriftführer können beliebig ausgewechselt werden. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht.

§ 10 - Der Beirat

Der Beirat existiert nur auf dem Papier, solange dem Vorstand die Arbeit nicht über den Kopf wächst.

§ 11 - Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten zuständig:

1. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,
2. Entlastung des Vorstandes,
3. Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden und des Schriftführers für die nächste Saison,
4. Diskussion über gestellte Anträge
5. Austrinken der zur Mitgliederversammlung zur Verfügung gestellten Getränke.

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich, möglichst in der ersten Maihälfte statt.

Die Mitgliederversammlung ist  nicht öffentlich. Über die Zulassung von Presse, Rundfunk und Fernsehen entscheidet der Vorstand.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

§ 12 - Ausschüsse

Der Vorstand ist berechtigt, Ausschüsse zu bilden, die den Vorstand bei der Ausübung seiner Aufgaben arbeitserleichternd unterstützen.

Die Bildung folgender Ausschüsse ist möglich:

a) Sportausschuss,
b) Vergnügungsausschuss.

§ 13 - Auflösung des Fanclubs

Die Auflösung des Fanclubs erfolgt durch den Vorsitzenden im Falles des versehentlichen Aufstieges des CFC in die erste Bundesliga.

§ 14 - Inkrafttreten, Gültigkeit

Die 2. Fassung der Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft. Sie ist bis zur Auflösung des Fanclubs gültig. Sie kann jederzeit durch die Mitgliederversammlung geändert werden.

Chemnitz, 01.01.2004

Der Vorsitzende - Mirko Hofmann
Der Schriftführer - Daniel “Erich” Reitz