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Satzung des CFC-Fanclubs "Rittersgrün-Komitee" mit dem Sitz in Chemnitz
§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der CFC-Fanclub führt den Namen "Rittersgrün-Komitee".
Der Fanclub hat seinen Sitz in Chemnitz.
Das Geschäftsjahr des Fanclubs beginnt am 5. Mai und endet jeweils am 4. Mai. Das Gründungsdatum ist der 5. Mai 1999.
§ 2 - Zweck und Aufgaben des Fanclubs
Zweck des Fanclubs ist es, die
sportlichen und die gesellschaftlichen Interessen seiner Mitglieder im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vereinen. Es wird ferner Wert auf Jugendarbeit gelegt.
§ 3 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder des Fanclubs haben
das Recht, am Fanclubleben im Rahmen der Satzung teilzunehmen und aktiv mitzuwirken.
Die Mitglieder haben die Pflicht, sich über das Wesen des Fußballs im Klaren und zu mindestens einem Heimspiel des CFC
pro Saison anwesend zu sein.
§ 4 - Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied
des Fanclubs können lebende Menschen und Frauen werden, sofern sie einen schriftlichen Antrag stellen, über den der Vorstand entscheidet
§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
a) durch Tod, b) durch Austritt oder
c) durch Ausschluss aus dem Fanclub, über welchen die Mitgliederversammlung entscheidet.
Der freiwillige Austritt ist jederzeit ohne Einhaltung jeglicher Fristen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand möglich.
§ 6 - Mitgliedsbeitrag
Gibt es nicht!
Zu Beginn der Mitgliedschaft ist ein einmaliger Obulus in Höhe von 10 Euro zu entrichten, um den bürokratischen Aufwand der Stammdatenpflege zu rechtfertigen. Finanzielle Aufwendungen die zur
Durchführung sportlicher und gesellschaftlicher Aktivitäten im Rahmen des Clublebens benötigt werden, entrichten die Mitglieder aus ihren Privatvermögen zu gleichen Teilen.
§ 7 - Ehrungen
Ehrungen für besondere Leistungen werden in Zusammenarbeit mit
dem Vorstand und der Mitgliederversammlung vergeben. Ein Anspruch auf Ehrung besteht nicht.
§ 8 - Organe des Fanclubs
Organe des Fanclubs sind:
a) der Vorstand, b) der Beirat, c) die Mitgliederversammlung.
§ 9 - Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem Schriftführer.
Aufgaben und Gliederung des Vorstandes:
Der Vorstand ist für alle organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten des Fanclubs zuständig Der Vorsitzende ist die letzte Entscheidungsinstanz. Stellvertretender Vorsitzender und
Schriftführer sind dem Vorsitzenden in oben genannten Belangen rechenschaftspflichtig. Sämtliche Mitglieder ohne Vorstandsfunktion sind fein raus. Die Amtsdauer des Vorsitzenden ist für immer,
Stellvertreter und Schriftführer können beliebig ausgewechselt werden. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht.
§ 10 - Der Beirat
Der Beirat existiert nur auf dem Papier, solange dem Vorstand die Arbeit nicht über den Kopf wächst.
§ 11 - Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten zuständig:
1. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, 2. Entlastung des Vorstandes, 3. Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden und des Schriftführers für die nächste Saison,
4. Diskussion über gestellte Anträge 5. Austrinken der zur Mitgliederversammlung zur Verfügung gestellten Getränke.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich, möglichst in der ersten Maihälfte statt.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Über die Zulassung von Presse, Rundfunk und
Fernsehen entscheidet der Vorstand.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
§ 12 - Ausschüsse
Der Vorstand ist berechtigt, Ausschüsse zu bilden, die den Vorstand bei der Ausübung seiner Aufgaben arbeitserleichternd
unterstützen.
Die Bildung folgender Ausschüsse ist möglich:
a) Sportausschuss, b) Vergnügungsausschuss.
§ 13 - Auflösung des Fanclubs
Die Auflösung des Fanclubs erfolgt durch den Vorsitzenden im Falles des versehentlichen Aufstieges des CFC in die erste
Bundesliga.
§ 14 - Inkrafttreten, Gültigkeit
Die 2.
Fassung der Satzung tritt am 01.01.2004 in Kraft. Sie ist bis zur Auflösung des Fanclubs gültig. Sie kann jederzeit durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
Chemnitz, 01.01.2004
Der Vorsitzende - Mirko Hofmann Der Schriftführer - Daniel “Erich” Reitz
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